BuiltWithNOF
Chronik

Vorbemerkung
Die Abschnitte “Chronik der Chorvereinigung” und “1876 - 1976” wurden größtenteils aus der Festschrift zum 100-jährigen Jubiläum übernommen, die Kurt Maurer verfasst hat.

Chronik der Chorvereinigung
Vor mehr als 125 Jahren, fünf Jahre nach der Gründung des Deutschen Reiches, in einer Zeit des erwachenden Nationalgefühls, als aus Untertanen allmählich Bürger wurden, entstanden überall Männergesangvereine. Sie waren Ausdruck einer gewissen politischen Freiheit und Demokratie. Die im Verein zusammengeschlossenen Männer gaben sich selbst ihre Richtlinien, sie stellten sich selbst Aufgaben, sie konnten also selbständig handeln ohne daß die Obrigkeit überall hineinredete. Der Zweck eines Gesangvereins lag von vornherein fest. Erstes Ziel war die Pflege des Chorgesangs, der Volkslieder, der Kirchenlieder und auch der Geselligkeit. Politik war innerhalb des Vereins unerwünscht, um Reibungspunkte möglichst zu vermeiden. Es sollten ja alle “unbescholtenen” männlichen Einwohner des Dorfes Mitglied werden können. Eine Autoritätsperson war ebenfalls vorhanden, denn die musikalische Leitung hatte in aller Regel der Lehrer des Dorfes, der damals zwei Musikinstrumente in etwa beherrschen mußte und zwar die Orgel für die Kirchenmusik und Harmonium oder Geige für den Gesang in der Schule und eben im Gesangverein. War der Dirigent nicht auch gleichzeitig Vorsitzender, so lag dieser Posten wohl in den Händen des Bürgermeisters oder einer anderen angesehenen, im öffentlichen Leben stehenden Persönlichkeit.
Die weltliche und kirchliche Obrigkeit konnte sich also darauf verlassen, daß innerhalb eines Gesangvereins alles seine Ordnung hatte und auch behielt. Jeder Verein mußte eine Satzung – damals nannte man sie Statuten – haben, in der alles geordnet und die vom Landrat persönlich zu genehmigen war. Jedes Mitglied mußte sie durch seine Unterschrift anerkennen und unterwarf sich damit einem ziemlich strengen Reglement. Selbst die Zeit, wie lange ein Mitglied nach dem Tode der Ehefrau, eines Kindes, der Eltern oder der Schwiegereltern den Übungsstunden fernbleiben durfte, war in den Statuten geregelt (siehe Anhang).
Wer wiederholt gegen die Statuten verstieß, wurde mit Stimmenmehrheit der Vereinsmitglieder vom Verein ausgeschlossen. Ein solcher Ausschluß, der nicht geheim blieb, wog in der damaligen Zeit schwer, denn der Lehrer, der Bürgermeister, eventuell sogar der Nachbar hatten dem Ausschluß ja zugestimmt.
An den Statuten änderte sich im Laufe der Zeit nur wenig, aber Anwendung und Auslegung wurden großzügiger gehandhabt, sie haben heute nur noch historischen Wert.
Leider sind die Aufzeichnungen bis 1915 nicht mehr auffindbar, so daß die Entwicklung des Männergesangvereins von der Gründung bis zum 1. Weltkrieg nur aus neueren Aufzeichnungen rekonstruierbar ist.
Beschränken wir uns also für die Zeit von 1876 bis etwa 1915 auf das in den späteren Chroniken Überlieferte.

[Home] [Wir über uns] [Chronik] [1876 - 1901] [1902 - 1926] [1927 - 1951] [1952 - 1976] [1976 - 1985] [1986 - 1995] [1996 - 2001] [2002 - 20xx] [Vorstände] [Veranstaltungen] [Neuigkeiten] [Gästebuch] [Beitritt]